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Kfz Versicherung in Berlin

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Das Bewegen eines motorbetriebenen Kraftfahrzeugs unterliegt in Deutschland für den Teil der KFZ Haftpflichtversicherung der Pflichtversicherung. Das gilt immer dann, wenn das Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen und Grundstücken bewegt wird, auch dort, wo der Zugang zu privaten Grundstücken für fremde Personen möglich ist. Die rechtlichen Vorschriften sind im Pflichtversicherungsgesetz geregelt, das seinen Ursprung im Jahre 1939 hat.

Nach dem Pflichtversicherungsgesetz sind Halter eines Kraftfahrzeuges, die dieses öffentlich bewegen wollen, verpflichtet, das Kraftfahrzeug mit einer KFZ Versicherung zu versichern. Diese KFZ Versicherung ist bei einem Versicherer zu nehmen, der in der Bundesrepubik Deutschland eine Konzession für diese Art von Versicherungen durch das Bundesaufsichtsamt erhalten hat.

Autoversicherung

Fahrzeuge, die keine größere Geschwindigkeit als 6 Stundenkilometern fahren, gelten als sogenannte Fußgängerfahrzeuge und sind oft über die private Haftpflichtversicherung beitragsfrei mitversichert. Dieser Risikoeinschluß sollte bei einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung mit dem Versicherer geklärt werden.

Autokredit




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